Gehalt im Sozialbereich in Österreich
Im privaten Sozialbereich bestimmt meist ein Kollektivvertrag das Mindestgehalt. Im SWÖ-Kollektivvertrag beginnt etwa die Verwendungsgruppe 8, zu der Sozialarbeiter:innen gehören, bei 3.348,90 € brutto im Monat für 37 Wochenstunden (Tabelle ab 1. April 2026). Gezahlt wird 14-mal im Jahr.
3 Seiten in diesem Bereich
Alle Themen im Überblick
- SWÖ-Kollektivvertrag SWÖ-Kollektivvertrag 2026 erklärt – Geltungsbereich, 37-Stunden-Woche, Sonderzahlungen, Vorrückung und die Gehaltstabelle ab 1. April 2026. Lesen
- Gehalt nach Beruf Welcher soziale Beruf in welche Verwendungsgruppe fällt – Einstiegsgehälter nach SWÖ- und Caritas-Kollektivvertrag 2026 und Hinweise zum öffentlichen Dienst. Lesen
- Einstufung und Vordienstzeiten Wie frühere Berufsjahre nach § 32 SWÖ-Kollektivvertrag angerechnet werden, wann die Vorrückung kommt und was für Teilzeit und Umreihung gilt. Lesen
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Wie kommt das Gehalt im Sozialbereich zustande?
Das Mindestgehalt im privaten Sozialbereich in Österreich ergibt sich in der Regel aus einem Kollektivvertrag, denn einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht (oesterreich.gv.at, Mindestlohn (externer Link)). Die Untergrenze steht im Kollektivvertrag, manchmal in einem Mindestlohntarif.
Für die Mitglieder der Sozialwirtschaft Österreich gilt der SWÖ-Kollektivvertrag (§ 2 SWÖ-KV 2026 (externer Link)). Er reiht jede Tätigkeit in eine Verwendungsgruppe ein und steigert das Gehalt mit den Dienstjahren über Gehaltsstufen (§§ 28 und 30 SWÖ-KV (externer Link)). Die Verwendungsgruppe 8 beginnt bei 3.348,90 € brutto im Monat (Tabelle ab 1. April 2026, KV-Tabelle der Sozialwirtschaft Österreich (externer Link)). Der Betrag gilt für eine Vollzeitstelle mit 37 Wochenstunden (§ 4 Abs 1 SWÖ-KV (externer Link)).
Was finden Sie in diesem Bereich?
Der Bereich Gehalt besteht aus drei Seiten, die aufeinander aufbauen:
- Der SWÖ-Kollektivvertrag: Geltungsbereich, Arbeitszeit, Sonderzahlungen und die Gehaltstabelle ab April 2026 mit den Verwendungsgruppen 4 bis 9.
- Gehalt nach Beruf: welcher Beruf laut Kollektivvertrag in welche Verwendungsgruppe fällt, dazu der Vergleich mit dem Caritas-Kollektivvertrag und der Hinweis auf den öffentlichen Dienst.
- Einstufung und Vordienstzeiten: wie frühere Berufsjahre angerechnet werden, wann die nächste Stufe kommt und was bei Teilzeit gilt.
Wer aus Deutschland kommt, findet den Vergleich mit dem deutschen Tarifsystem auf der Seite Kollektivvertrag statt TVöD.
Worauf sollten Sie beim Gehaltsvergleich achten?
Vergleichen Sie Stellenanzeigen immer auf derselben Grundlage. Drei Punkte sind entscheidend:
- Welcher Kollektivvertrag gilt? Caritas, Diakonie und weitere Organisationen haben eigene Kollektivverträge mit eigenen Tabellen (GPA, Kollektivverträge Gesundheit und Soziales (externer Link)).
- Wie viele Wochenstunden? Die Tabellen nennen Vollzeitbeträge für 37 Wochenstunden (§ 4 Abs 1 SWÖ-KV (externer Link)). Wegen Teilzeit darf niemand benachteiligt werden (Arbeiterkammer, Teilzeitarbeit (externer Link)).
- Welche Stufe? Die Stufe hängt von den anrechenbaren Vordienstzeiten ab (§ 30 Abs 2 SWÖ-KV (externer Link)).
Zusätzlich zu zwölf Monatsgehältern zahlt der SWÖ-Kollektivvertrag zwei Sonderzahlungen, im Juni und im November (§ 26 SWÖ-KV (externer Link)).
Die Berufsbilder selbst beschreiben die Seiten über Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen. Zuständige Landesstellen und Träger vor Ort zeigen die Seiten der Bundesländer.
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn für soziale Berufe?
Nein. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Die Untergrenze steht im jeweils geltenden Kollektivvertrag, manchmal in einem Mindestlohntarif.
Sind die Beträge in den Gehaltstabellen brutto oder netto?
Die Tabellen der Kollektivverträge nennen Bruttobeträge für ein Vollzeitmonat. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Sozialversicherung und Lohnsteuer im Einzelfall ab.
Darf ein Arbeitgeber mehr zahlen als der Kollektivvertrag vorsieht?
Ja. Die Gehaltstabelle des SWÖ-Kollektivvertrags legt laut § 30 nur die Mindestgrundgehälter fest. Eine höhere Bezahlung, die Überzahlung, ist daher zulässig.
Quellen
- swoe.at/folder/380/SWÖ-KV-Tabelle_2026_Web.pdf (externer Link) – abgerufen am
- gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/swö/2026/swoe 2026__GPA_netz_04Maer2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
- gpa.at/kollektivvertrag/gesundheit-und-soziales (externer Link) – abgerufen am
- arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Teilzeitarbeit.html (externer Link) – abgerufen am
- oesterreich.gv.at/lexicon/M/Seite.991547.html (externer Link) – abgerufen am
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