Soziale Berufe in den neun Bundesländern
Wer in Österreich im Sozialbereich arbeitet, arbeitet unter Landesrecht: Seit 1. Jänner 2020 sind die Länder allein für die Gesetzgebung in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Auch Behindertenhilfe und Sozialbetreuungsberufe regeln die neun Bundesländer in eigenen Landesgesetzen.
9 Seiten in diesem Bereich
Alle Themen im Überblick
- Wien Soziale Berufe in Wien – Hochschule, Kollegs und Sozialbetreuungsschulen, MA 11 und Fonds Soziales Wien, Landesgesetze und Träger im Überblick. Lesen
- Niederösterreich Wo man in Niederösterreich Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Sozialbetreuung lernt, welche Landesabteilungen zuständig sind und welche NÖ-Gesetze gelten. Lesen
- Oberösterreich Soziale Berufe in Oberösterreich – FH-Studium in Linz, Kolleg und SOB-Schulen, Landesstellen, Oö. KJHG 2014, Chancengleichheits- und Sozialberufegesetz. Lesen
- Steiermark Soziale Arbeit in der Steiermark – FH JOANNEUM, Kollegs in Graz und Liezen, Caritas-SOB, Abteilung 11 des Landes, StKJHG und Steiermärkisches Behindertengesetz. Lesen
- Kärnten Soziale Berufe in Kärnten – Studium in Feldkirchen, Kolleg und SOB-Schulen, zuständige Abteilungen des Landes, K-KJHG, K-ChG und K-SBBG im Überblick. Lesen
- Salzburg Sozialbereich im Land Salzburg: FH Soziale Arbeit in Urstein, Kolleg und SOB-Schulen, Referate der Abteilung 3, S.KJHG, Teilhabegesetz und Träger. Lesen
- Tirol Wo Sie in Tirol Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Sozialbetreuung lernen, welche Landesstellen zuständig sind und welche Tiroler Gesetze gelten. Lesen
- Vorarlberg Soziale Berufe in Vorarlberg – FH in Dornbirn, Kolleg in Götzis, Abteilung IVa und Bezirkshauptmannschaften, Chancengesetz und Kinder- und Jugendhilfegesetz. Lesen
- Burgenland Soziale Berufe im Burgenland – Hochschule Burgenland, Kolleg Oberwart, SOB an drei Standorten, Abteilung 6 des Landes und die geltenden Landesgesetze. Lesen
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Warum spielt das Bundesland im Sozialbereich eine so große Rolle?
Soziale Arbeit ist in Österreich über weite Strecken Landessache, denn die Länder beschließen die maßgeblichen Gesetze. Seit 1. Jänner 2020 liegt die Gesetzgebung für die Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze bei den Ländern (Bundeskanzleramt (externer Link)). Bund und Länder haben sich zugleich verpflichtet, das bisherige Schutzniveau zu halten. Die Details – Verfahren, Leistungsarten, Aufsicht über Einrichtungen – unterscheiden sich trotzdem von Land zu Land.
Ähnlich ist es bei der Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Die Länder regeln sie in eigenen Gesetzen, etwa im Oö. Chancengleichheitsgesetz (externer Link), im Tiroler Teilhabegesetz (externer Link) oder im Steiermärkischen Behindertengesetz (externer Link). Niederösterreich regelt sie im NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (externer Link). Für Fachkräfte bedeutet das: Leistungsnamen, Gesetzesgrundlagen und Zuständigkeiten können sich ändern, wenn sie über eine Landesgrenze wechseln.
Was regeln die Länder bei den Sozialbetreuungsberufen?
Die Sozialbetreuungsberufe beruhen auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus dem Jahr 2005 (BGBl. I Nr. 55/2005, RIS (externer Link)). Darin verpflichten sich die Länder, Berufsbild und Tätigkeit von Diplom- und Fach-Sozialbetreuer:innen in eigenen Gesetzen nach gemeinsamen Grundsätzen zu regeln. Deshalb gibt es Landesgesetze mit ähnlichem Kern, aber eigenen Bezeichnungen und Übergangsbestimmungen. Wie die Ausbildung aufgebaut ist, erklärt die Seite zur Schule für Sozialbetreuungsberufe.
Was finden Sie auf den Länderseiten?
Jede der neun Länderseiten bündelt, was für die Arbeit in diesem Bundesland konkret wichtig ist:
- Ausbildung im Land: Fachhochschul-Studiengänge Soziale Arbeit, Kollegs für Sozialpädagogik, Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Schulen für Sozialbetreuungsberufe – jeweils mit Link zur Einrichtung.
- Zuständige Stellen: die Abteilungen der Landesregierung für Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Soziales.
- Landesrecht: die genauen Titel der Landesgesetze mit Link auf die geltende Fassung im RIS.
- Träger: größere Organisationen, die im Land soziale Einrichtungen betreiben – ohne Wertung.
Die Länderseiten ergänzen die bundesweiten Grundlagen. Was Sie verdienen, richtet sich vor allem nach dem Kollektivvertrag oder Dienstrecht Ihres Dienstgebers; einen Überblick gibt die Seite Gehalt nach Beruf im Sozialbereich. Welche Tätigkeiten es gibt, zeigen die Arbeitsfelder im Sozialbereich. Wer aus Deutschland oder einem anderen EU-Land kommt, findet unter Arbeiten in Österreich die Schritte von der Anerkennung bis zur Anmeldung.
Häufige Fragen
Gilt der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft in allen Bundesländern?
Ja, räumlich gilt der SWÖ-Kollektivvertrag für ganz Österreich, und zwar für Mitglieder der Sozialwirtschaft Österreich und per Satzung für weitere Einrichtungen. Manche Träger haben eigene Kollektivverträge, für Landes- oder Gemeindebedienstete gilt das jeweilige Dienstrecht.
Ist eine Ausbildung aus einem Bundesland auch in den anderen gültig?
Für die Sozialbetreuungsberufe haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Vereinbarung gleiche Grundsätze für Berufsbild und Ausbildung festgelegt. Hat ein Land die Voraussetzungen bereits festgestellt, verzichten die anderen Länder laut Artikel 6 dieser Vereinbarung auf eine neuerliche Prüfung.
Wo finde ich das Kinder- und Jugendhilfegesetz meines Bundeslandes?
Alle Landesgesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter „Landesrecht“ frei abrufbar. Die Länderseiten auf sozpaed.eu nennen jeweils den genauen Gesetzestitel und verlinken die geltende Fassung.
Welche Stelle ist in einem Bundesland für Kinderschutz zuständig?
Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen Dienststellen in den Bezirken und in den Städten mit eigenem Statut, die sogenannten Jugendämter. Die Länderseiten nennen zusätzlich die zuständige Abteilung der Landesregierung.
Quellen
- bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/kinder-und-jugendhilfe/ziele-aufgaben.html (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
- gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/swö/2026/swoe 2026__GPA_netz_04Maer2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2026/106/20260429 (externer Link) – abgerufen am
- land-oberoesterreich.gv.at/39501.htm (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
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Aktuelle Angebote von Trägern aus ganz Österreich auf sozpaed.net, der Jobbörse für den Sozialbereich.