Fach-Sozialbetreuer:in Behindertenarbeit – Beruf, Ausbildung, Gehalt
Fach-Sozialbetreuer:innen Behindertenarbeit (FSB BA) begleiten Menschen mit Behinderung beim Wohnen, Arbeiten und in der Freizeit und übernehmen auch pflegerische Aufgaben. Die Ausbildung dauert mindestens 2 Jahre mit 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.200 Stunden Praxis. Der SWÖ-Kollektivvertrag sieht ab April 2026 mindestens 2.867,20 € brutto vor.
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Was machen Fach-Sozialbetreuer:innen in der Behindertenarbeit?
Fach-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (kurz FSB BA) begleiten Menschen mit körperlichen, emotionalen, intellektuellen oder mehrfachen Beeinträchtigungen. Das AMS nennt Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung als zentrale Lebensfelder (AMS Berufslexikon: Fach-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit (externer Link)). Ziel ist laut AMS eine möglichst selbstständige Lebensführung.
Das Besondere am Schwerpunkt BA ist die Verbindung von Betreuung und Pflege. Neben der sozialen Betreuung übernehmen FSB BA laut AMS Berufslexikon (externer Link) auch pflegerische Aufgaben, etwa Hilfe bei Körperpflege und beim An- und Auskleiden.
Typische Tätigkeiten laut AMS Berufslexikon (externer Link):
- Freizeitaktivitäten planen, etwa Bewegungsspiele, Tanz, Malen oder Musik
- zu sozialen Fragen beraten, auch zu Partnerschaft und Sexualität
- bei Körperpflege sowie beim An- und Ausziehen unterstützen
- Amtswege und Einkäufe gemeinsam erledigen
- in Notfällen Sofortmaßnahmen setzen, etwa eine Herzdruckmassage
Wo arbeiten Fach-Sozialbetreuer:innen BA?
Fach-Sozialbetreuer:innen BA arbeiten dort, wo Menschen mit Behinderung wohnen, arbeiten oder betreut werden. Das AMS Berufslexikon (externer Link) nennt Wohnheime, Tagesheime, Werkstätten, Freizeiteinrichtungen, Beratungseinrichtungen, Sonder- und Integrationskindergärten, Sonderschulen und Rehabilitationskliniken.
Wie das Feld organisiert ist, beschreibt die Seite zum Arbeitsfeld Behindertenhilfe.
Die Arbeitszeiten hängen vom Angebot ab. Das AMS Berufslexikon (externer Link) nennt die Bereitschaft zur Wochenendarbeit als Anforderung. Der SWÖ-Kollektivvertrag (externer Link) sieht vor, dass zwei zusammenhängende Kalendertage pro Woche frei sind, in der Regel an zwei Wochenenden im Monat (§ 4 SWÖ-KV).
Welche Ausbildung braucht man?
Der Beruf wird an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe oder in einem anerkannten Lehrgang erlernt. Laut AMS Berufslexikon (externer Link) dauert die Ausbildung in der Regel 2 Jahre und umfasst 1.200 Stunden Theorie und 1.200 Stunden Praxis (Stand 2026). Die Zugangsvoraussetzungen legt die jeweilige Bildungseinrichtung fest. Das AMS nennt als Beispiele die positiv abgeschlossene 9. Schulstufe, das vollendete 17. Lebensjahr und die gesundheitliche Eignung.
Die Pflegeassistenz ist beim Schwerpunkt BA in die Ausbildung integriert. Wer bereits Pflegeassistent:in ist, kann laut AMS (externer Link) eine um 1 Jahr verkürzte Ausbildung machen. Details zu Anbietern und Aufnahme stehen auf der Seite Schule für Sozialbetreuungsberufe.
Wer ohne Vorbildung einsteigt, findet auf der Seite Quereinstieg in den Sozialbereich mögliche Wege.
Welche rechtliche Grundlage gilt?
Grundlage des Berufs ist die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über Sozialbetreuungsberufe. Darin verpflichten sich Bund und Länder, Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung nach gleichen Zielen und Grundsätzen zu regeln (RIS: Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe (externer Link)). Die Länder setzen diese Grundsätze in ihren eigenen Rechtsvorschriften um.
Anlage 1 der Vereinbarung legt für das Fachniveau 1.200 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.200 Stunden Praxis fest, verteilt auf mindestens 2 Ausbildungsjahre (RIS: Vereinbarung, Anlage 1 (externer Link)). Der pflegerische Anteil ist groß: Das Modul „Medizin und Pflege“ umfasst beim Schwerpunkt BA 480 Unterrichtseinheiten, beim Schwerpunkt Behindertenbegleitung nur 120. Nach Art. 3 ist die Pflegeassistenz-Ausbildung beim Schwerpunkt BA integrierender Bestandteil. Diese Bestimmung und die Anlagen gelten in der geänderten Fassung ab 1. Jänner 2025 (Art. 8a).
Für die Arbeit im Beruf gilt laut Anlage 1 ein Mindestalter von 18 Jahren. Außerdem müssen Fach-Sozialbetreuer:innen innerhalb von 2 Jahren mindestens 32 Stunden Fortbildung absolvieren. Bei Dienstgebern mit SWÖ-KV gibt es für offene Pflichtstunden eine bezahlte Bildungsfreistellung, für Fachsozialbetreuer:innen bis 32 Stunden in zwei Kalenderjahren (§ 34 SWÖ-KV (externer Link)).
Was verdienen Fach-Sozialbetreuer:innen BA?
Im SWÖ-Kollektivvertrag sind Fachsozialbetreuer:innen für Behindertenarbeit in Verwendungsgruppe 6 genannt (SWÖ-KV 2026, § 28 (externer Link)). Ab 1. April 2026 beträgt das Mindestgehalt in Stufe 1 2.867,20 € brutto im Monat bei 37 Wochenstunden (SWÖ-Gehaltstabelle 2026 (externer Link)).
Der SWÖ-KV (externer Link) unterscheidet bei Behindertenfachkräften nach Verantwortung. Wer individuelle Förderkonzepte erstellt und die Methodik allein verantwortet, gilt als alleinverantwortliche Behindertenfachkraft in VG 7. Arbeitsassistent:innen und andere Fachkräfte mit Spezialaufgaben in der beruflichen Integration sind unter bestimmten Bedingungen in VG 8 eingereiht.
| Einstufung | Beispiel laut § 28 SWÖ-KV | Stufe 1 |
|---|---|---|
| VG 5 | Behindertenfachkraft ohne oder in Ausbildung | 2.676,40 € |
| VG 6 | Fach-Sozialbetreuer:in BA, selbstständige Behindertenfachkraft | 2.867,20 € |
| VG 7 | alleinverantwortliche Behindertenfachkraft | 3.074,80 € |
| VG 8 | Behindertenfachkraft mit Spezialaufgaben | 3.348,90 € |
Seit 1. Juli 2026 gilt für Beschäftigte ohne Ausbildung eine neue Regel: Nach 6 Jahren im Betrieb werden sie in VG 6 umgereiht, wenn die Tätigkeit einer selbstständigen Behindertenfachkraft vereinbart ist (§ 28, Fußnote 6a SWÖ-KV). Wie Vorerfahrung angerechnet wird, erklärt Einstufung und Vordienstzeiten.
Abgrenzung zu verwandten Berufen
Die Sozialbetreuungsberufe haben drei Stufen: Heimhilfe, Fachniveau und Diplomniveau (RIS: Vereinbarung, Anlage 1 (externer Link)). Fach-Sozialbetreuer:innen BA stehen damit in der Mitte. Beim Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) ist statt der Pflegeassistenz nur das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ vorgesehen. Die nächste Stufe beschreibt die Seite Diplom-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung. Für einen späteren Wechsel in die Sozialpädagogik ist das Kolleg ein möglicher Weg. Es setzt Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung voraus (AMS-Ausbildungskompass: Kolleg für Sozialpädagogik (externer Link)).
Hinweis für Fachkräfte aus Deutschland
Fach-Sozialbetreuer:in ist eine österreichische Berufsbezeichnung. Nach Art. 4 der Vereinbarung müssen die Länder auch Personen mit gleichwertiger Qualifikation aus dem Ausland zum Beruf zulassen. Unterschiede können durch eine Ergänzung der Ausbildung ausgeglichen werden (RIS: Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe (externer Link)). Wer in Deutschland etwa in der Heilerziehungspflege ausgebildet wurde, sollte die Einstufung vor der Bewerbung klären. Hilfe bietet die Seite Berufsbezeichnungen Deutschland und Österreich. Passende Angebote finden Sie unter Stellen in der Sozialbetreuung (externer Link).
Häufige Fragen
Wie alt muss ich für die Ausbildung sein?
Das hängt von der Bildungseinrichtung ab. Das AMS Berufslexikon nennt als Beispiele das vollendete 17. Lebensjahr, die positiv abgeschlossene 9. Schulstufe und die gesundheitliche Eignung. Für die Arbeit im Beruf gilt laut Art.-15a-Vereinbarung ein Mindestalter von 18 Jahren.
Bin ich nach der Ausbildung auch Pflegeassistent:in?
Ja, beim Schwerpunkt Behindertenarbeit ist die Pflegeassistenz-Ausbildung fester Teil der Ausbildung. Beim Schwerpunkt Behindertenbegleitung ist stattdessen nur das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ vorgesehen.
Kann ich ohne Ausbildung in der Behindertenhilfe anfangen?
Ja, der SWÖ-KV kennt die Behindertenfachkraft ohne oder in Ausbildung in Verwendungsgruppe 5. Innerhalb von drei Jahren muss der Dienstgeber den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung ermöglichen.
Muss ich am Wochenende arbeiten?
Damit ist zu rechnen: Das AMS nennt die Bereitschaft zur Wochenendarbeit als Anforderung. Der SWÖ-KV sieht vor, dass in der Regel zwei Wochenenden pro Monat arbeitsfrei sind.
Quellen
- berufslexikon.at/berufe/3551-Fach-SozialbetreuerIn_fuer_Behindertenarbeit (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
- gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/swö/2026/swoe 2026__GPA_netz_04Maer2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
- swoe.at/folder/380/SWÖ-KV-Tabelle_2026_Web.pdf (externer Link) – abgerufen am
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