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Arbeitsfeld Bewährungshilfe – Soziale Arbeit in der Justiz

Bewährungshilfe begleitet Menschen, die ein Gericht unter Bewährung gestellt hat, damit sie künftig straffrei leben. Grundlage ist das Bewährungshilfegesetz. Durchgeführt wird sie im Auftrag des Justizministeriums vom Verein NEUSTART, der Einrichtungen in allen Bundesländern hat. Hauptamtlich arbeiten dort vor allem Sozialarbeiter:innen.

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Was ist Bewährungshilfe?Bewährungshilfe ist eine vom Gericht angeordnete Begleitung für Menschen, die …

Bewährungshilfe ist eine vom Gericht angeordnete Begleitung für Menschen, die straffällig geworden sind, mit dem Ziel eines künftig straffreien Lebens. Das Justizministerium beschreibt sie als richterliche Maßnahme statt oder nach einer Haft (Bundesministerium für Justiz: Bewährungshilfe (externer Link)).

Die Arbeit hat zwei Seiten. Auf der einen stehen praktische Hilfen: Wohnung, Arbeit, Schulden, Behördenwege. Auf der anderen steht die Auseinandersetzung mit der Straftat. Das Ministerium nennt die Rückfallprävention als Hauptaufgabe. Klient:innen sollen Verantwortung übernehmen und Alternativen zu ihrem bisherigen Verhalten entwickeln. Für bestimmte Gruppen gibt es spezialisierte Betreuung, etwa bei Sexualdelikten, Radikalisierung oder häuslicher Gewalt.

Welche Rechtsgrundlage gilt?Die Bewährungshilfe ist im Bewährungshilfegesetz geregelt, einem Bundesgesetz.

Die Bewährungshilfe ist im Bewährungshilfegesetz (externer Link) geregelt, einem Bundesgesetz. Nach § 1 sind zur Bewährungshilfe im Sinne des § 52 Strafgesetzbuch hauptamtlich oder ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer:innen heranzuziehen. Die Bewährungshilfe ist damit bundesweit einheitlich geregelt.

Das Gesetz legt auch Richtwerte für die Betreuung fest. Nach § 17 Abs. 3 soll für durchschnittlich 35 Schützlinge ein Vollzeitäquivalent Sozialarbeit zur Verfügung stehen. Ehrenamtliche sollen in der Regel nicht mehr als fünf Personen betreuen.

Warum führt ein Verein die Bewährungshilfe durch?In Österreich führt der Verein NEUSTART die Bewährungshilfe im Auftrag des …

In Österreich führt der Verein NEUSTART die Bewährungshilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durch. Möglich macht das § 24 Bewährungshilfegesetz. Danach kann das Ministerium die Aufgaben einer privaten Vereinigung übertragen, die in der Bewährungshilfe tätig ist. Ein Vertrag regelt Umfang, Aufsicht, Kontrolle und Entgelt.

Die Wurzeln reichen weit zurück. Der Verein entstand 1957 als Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe. 1964 betraute ihn das Justizministerium mit der Bewährungshilfe in ganz Österreich. In der Steiermark war zunächst ein anderer Verein beauftragt. Seit 1. Jänner 2002 heißt der frühere Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit NEUSTART (Geschichte von NEUSTART (externer Link)).

Einrichtungen gibt es heute in allen Bundesländern. Neben der Bewährungshilfe übernimmt der Verein laut Justizministerium die Haftentlassenenhilfe, den Tatausgleich und die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen. Beim Tatausgleich leiten Mediator:innen Beschuldigte und Opfer bei der Konfliktregelung an. Im elektronisch überwachten Hausarrest betreut NEUSTART die verurteilten Personen sozialarbeiterisch; den Auftrag dazu erhielt der Verein im September 2010.

Wer arbeitet in der Bewährungshilfe?Hauptamtliche Bewährungshelfer:innen sind laut AMS meist Sozialarbeiter:innen; das …

Hauptamtliche Bewährungshelfer:innen sind laut AMS meist Sozialarbeiter:innen; das Gesetz bemisst die Betreuung ausdrücklich in Vollzeitäquivalenten Sozialarbeit. Vorausgesetzt wird meist ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik (AMS-Berufslexikon: Bewährungshelfer:in (externer Link)). Das hat Tradition: Ab 1978 stellte der Verein laut eigener Chronik nur mehr Absolvent:innen der Akademien für Sozialarbeit als hauptamtliche Bewährungshelfer:innen ein. Ein direkter Weg führt über das Studium Soziale Arbeit an einer Fachhochschule. Mehr zum Beruf selbst lesen Sie auf der Seite Sozialarbeiter:in.

Eine Besonderheit ist das Ehrenamt. NEUSTART setzt neben hauptamtlichen Fachkräften ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen ein. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 24 Jahren, Unbescholtenheit sowie psychische Stabilität und gefestigte Lebensumstände (NEUSTART: Ehrenamtlich mitarbeiten (externer Link)). Ehrenamtliche begleiten höchstens fünf Personen gleichzeitig und halten zwei bis drei Jahre regelmäßig Kontakt. Vor der ersten Betreuung erhalten sie eine Einschulung. Sie arbeiten in einem festen Team, angeleitet von hauptberuflichen Sozialarbeiter:innen, treffen sich monatlich und erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung.

Wie sieht der Arbeitsalltag aus?Im Mittelpunkt des Alltags stehen regelmäßige Gespräche mit Klient:innen.

Im Mittelpunkt des Alltags stehen regelmäßige Gespräche mit Klient:innen. Sie klären Wohn- und Arbeitssituation, vermitteln an andere Stellen und arbeiten mit den Klient:innen an ihrem Delikt. Laut AMS (externer Link) nehmen administrative Tätigkeiten wie Fachzuweisung, Koordination und Kontakte zu Gerichten einen Großteil der Arbeitszeit ein. Dem Gericht berichten Sie regelmäßig schriftlich über die Lebenssituation der Klient:innen. Haftentlassene können Sie bis zu einem Jahr nach der Entlassung auch ohne gerichtliche Anordnung betreuen, wenn diese einverstanden sind.

Häufig haben Klient:innen weitere Probleme, etwa Sucht oder drohende Wohnungslosigkeit. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit der Suchthilfe und der Wohnungslosenhilfe eng.

Für NEUSTART gilt ein eigener Kollektivvertrag, auf den der Verein auf seiner Jobseite verweist (NEUSTART: Jobs (externer Link)). Die Gewerkschaft GPA führt ihn in ihrer Liste der Kollektivverträge für Gesundheit und Soziales (GPA (externer Link)). Allgemeine Grundlagen zu Einstufung und Vordienstzeiten finden Sie auf der Seite zur Einstufung und Anrechnung von Vordienstzeiten.

Welche Belastungen gibt es?Bewährungshilfe verlangt eine klare professionelle Haltung.

Bewährungshilfe verlangt eine klare professionelle Haltung. Sie arbeiten mit Menschen, die Straftaten begangen haben, teils schwere Gewalt- oder Sexualdelikte. Gleichzeitig bewegen Sie sich zwischen Hilfe und Kontrolle, weil Sie dem Gericht berichten. Das AMS nennt unter anderem Verschwiegenheit, Teamkompetenz sowie psychische Stabilität und Reflexionsfähigkeit als Anforderungen. Kollegiale Beratung und Supervision helfen, belastende Fälle zu verarbeiten.

Wie gelingt der Einstieg?NEUSTART bietet Schüler:innen, Studierenden und Hochschulabsolvent:innen Praktika an.

NEUSTART bietet Schüler:innen, Studierenden und Hochschulabsolvent:innen Praktika an. Anfragen richten Sie an die Leitung der NEUSTART-Einrichtung in Ihrer Region (NEUSTART: Praktikum (externer Link)). Ein Praktikum im Studium ist daher ein naheliegender erster Schritt. Das Ehrenamt eignet sich, um das Feld neben einem anderen Beruf kennenzulernen. Weitere Stellen mit Bezug zur Straffälligenhilfe finden Sie unter allen Stellen im Sozialbereich (externer Link).

Häufige Fragen 3 kurze Antworten
Kann ich ohne Studium in der Bewährungshilfe mitarbeiten?

Ja, als ehrenamtliche:r Bewährungshelfer:in. NEUSTART verlangt dafür ein Mindestalter von 24 Jahren, Unbescholtenheit, psychische Stabilität und gefestigte Lebensumstände. Vor der ersten Betreuung gibt es eine Einschulung.

Wer ordnet Bewährungshilfe an?

Das Gericht. Das Justizministerium beschreibt die Bewährungshilfe als richterliche Maßnahme, die statt oder nach einer Haft angeordnet wird.

Macht NEUSTART nur Bewährungshilfe?

Nein. Der Verein bietet unter anderem auch Tatausgleich, Haftentlassenenhilfe und Opferhilfe an. Außerdem betreut er Personen im elektronisch überwachten Hausarrest sozialarbeiterisch.

Quellen 6 Belege, abgerufen bis 30. September 2026

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