Arbeitsfeld Kinder- und Jugendhilfe – Aufgaben, Recht und Einstieg
Die Kinder- und Jugendhilfe schützt Kinder und unterstützt Familien, wenn die Erziehung gefährdet ist. 2024 erhielten in Österreich 45.313 Kinder und Jugendliche Unterstützung der Erziehung, 13.050 lebten in voller Erziehung außerhalb der Familie (Statistik Austria). Gesetzlich geregelt ist das Feld seit 2020 allein durch die Länder.
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Was umfasst die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich?
Die Kinder- und Jugendhilfe greift ein, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist oder Eltern bei der Erziehung Unterstützung brauchen. Sie reicht von Beratung über Hilfen im Haushalt der Familie bis zur Unterbringung in einer Wohngemeinschaft oder bei Pflegeeltern.
Die Zahlen zeigen die Größenordnung. 2024 erhielten österreichweit 45.313 Kinder und Jugendliche eine Unterstützung der Erziehung. 13.050 wurden in voller Erziehung betreut, also außerhalb ihrer Familie (Kinder- und Jugendhilfestatistik 2024 von Statistik Austria (externer Link)). Im selben Jahr leitete die Kinder- und Jugendhilfe 53.162 Gefährdungsabklärungen ein.
Kurz erklärt: Unterstützung der Erziehung bedeutet Hilfe, während das Kind in der Familie bleibt. Volle Erziehung heißt: Das Kind lebt zeitweise oder dauerhaft in einer Einrichtung oder bei Pflegeeltern.
Welche Gesetze gelten für die Kinder- und Jugendhilfe?
Seit 1. Jänner 2020 regeln ausschließlich die Länder die Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage war eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 14/2019. Der Grundsatzteil des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 ist seither außer Kraft. Teil 2 gilt weiter, etwa für Mitteilungspflichten und Statistik (Bundeskanzleramt: Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (externer Link)). Bund und Länder haben sich zudem vertraglich verpflichtet, das bisherige Schutzniveau zu halten.
Für den Berufsalltag zählt daher das Gesetz Ihres Bundeslandes. Ein Beispiel ist das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (externer Link), LGBl. Nr. 51/2013. Es regelt unter anderem die Gefährdungsabklärung (§ 24), die Unterstützung der Erziehung (§ 29) und die volle Erziehung (§ 30). Hilfen für junge Erwachsene sind dort bis zum 21. Geburtstag möglich (§ 33). Die anderen acht Länder haben eigene Gesetze mit abweichenden Details. Einen Überblick über Zuständigkeiten je Land geben die Seiten zu den Bundesländern, etwa Wien.
Welche Einrichtungen gibt es?
Die Kinder- und Jugendhilfe arbeitet mit einem Nebeneinander aus Behörde und privaten Trägern. Die Leistungen erbringen Dienststellen in den Bezirken und Statutarstädten, die sogenannten Jugendämter. Daneben bieten anerkannte private Einrichtungen ihre Dienste an (Bundeskanzleramt (externer Link)).
Typische Einrichtungen sind:
- Krisenzentren: Kurzfristige Unterbringung, wenn ein Kind zu Hause nicht sicher ist. Wien betreibt 12 regionale Krisenzentren für Kinder von 3 bis 15 Jahren. Für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren gibt es überregionale Krisenzentren, Kleinkinder kommen zu Krisenpflegefamilien (Stadt Wien: Krisenzentren (externer Link)).
- Sozialpädagogische Wohngemeinschaften: Längerfristiges Wohnen in Gruppen. 2024 lebten 61,7 % der Kinder in voller Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen, 38,3 % in Pflegefamilien (Statistik Austria (externer Link)).
- Ambulante Hilfen: Betreuung in der Familie, Erziehungsberatung, Familienarbeit. Dazu mehr auf der Seite Familienbetreuung.
- Schulsozialarbeit: Der SWÖ-Kollektivvertrag nennt sie ausdrücklich ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe (§ 22a, SWÖ-KV 2026 (externer Link)).
- Behördliche Sozialarbeit: Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung in den Jugendämtern.
Wer arbeitet in der Kinder- und Jugendhilfe?
Welche Abschlüsse in der Kinder- und Jugendhilfe als Fachkraft zählen, legt das Landesgesetz fest. Das Wiener Gesetz (externer Link) verlangt in § 6 für die Sozialarbeit eine in Österreich gültige Ausbildung für Sozialarbeit oder eine anerkannte gleichwertige Qualifikation. Als pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen kommen mehrere Abschlüsse infrage: eine österreichische Ausbildung in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit oder ein Studium der Bildungswissenschaft, Psychologie oder Psychotherapie. Für Minderjährige mit Behinderungen zählen dort auch diplomierte Sozialbetreuer:innen mit Ausbildung in Behindertenpädagogik.
Wer eine dieser Ausbildungen schon begonnen hat und berufsbegleitend fortführt, darf in Wien bis zu fünf Jahre als Fachkraft beschäftigt werden (§ 6 Abs. 5).
Der Weg zur Behörde führt meist über das Studium Soziale Arbeit an einer Fachhochschule. In Wohngemeinschaften und Krisenzentren ist das Kolleg für Sozialpädagogik ein möglicher Weg. Wie sich die beiden Berufe unterscheiden, erklären die Seiten zu Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen.
Eine Besonderheit sind angestellte Pflegeeltern. Für sie enthält der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft eigene Regeln (§ 20). Zu ihrer Arbeitszeit zählen dort auch Fortbildung und Supervision (SWÖ-KV 2026, PDF der vida (externer Link)).
Wie sieht der Arbeitsalltag aus?
Der Alltag hängt stark davon ab, ob Sie ambulant, stationär oder in der Behörde arbeiten. In Wohngemeinschaften begleiten Sie Kinder durch den ganzen Tag: Schule, Hausübung, Freizeit, Konflikte, Kontakte zur Herkunftsfamilie. Weil die Einrichtungen rund um die Uhr besetzt sind, gehören Abend-, Wochenend- und Nachtdienste dazu.
Der SWÖ-KV erlaubt für Wohneinrichtungen mit 24-Stunden-Betreuung, die Arbeitszeit auf sieben Tage in der Woche zu verteilen (§ 14). Für Nachtarbeitsbereitschaft zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gibt es eigene Vergütungsregeln (§ 8, SWÖ-KV 2026 (externer Link)). Diese Regeln gelten nur bei Dienstgebern, die den SWÖ-KV anwenden. Was Sie konkret verdienen, zeigt die Seite Gehalt nach Beruf.
In der ambulanten Arbeit und in der Behörde überwiegen Hausbesuche, Gespräche, Hilfeplanung und Dokumentation. Gefährdungsabklärungen folgen einem strukturierten Vorgehen nach fachlichen Standards. In Wien treffen mindestens zwei Fachkräfte die Einschätzung gemeinsam (§ 24, Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz (externer Link)).
Welche Belastungen gibt es und wie werden Fachkräfte unterstützt?
Die Arbeit mit gefährdeten Kindern ist emotional fordernd. Gewalt, Vernachlässigung und Trennungen gehören zum Berufsalltag. Umso wichtiger sind Teambesprechungen und Supervision. Nach § 35 SWÖ-KV haben Beschäftigte in sozialen, pädagogischen und therapeutischen Arbeitsbereichen Anspruch darauf. Wie Arbeitszeit und Kosten dafür geregelt sind, legt eine Betriebsvereinbarung fest (SWÖ-KV 2026 (externer Link)). Für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe in Wien schreibt § 6 Abs. 7 des Landesgesetzes vor, Supervision anzubieten, vor allem in der Einschulungsphase.
Fragen Sie im Bewerbungsgespräch nach Einarbeitung, Teamgröße, Dienstplan und Supervision. Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob der Einstieg gelingt.
Wie gelingt der Einstieg?
Ein Praktikum bietet den ersten Einblick. Im Bachelorstudium Soziale Arbeit sind laut AMS-Berufslexikon (externer Link) Berufspraktika von insgesamt 20 Wochen vorgesehen. Einen Teil davon können Sie in diesem Feld absolvieren. Wer bereits eine Ausbildung hat, findet offene Stellen in der Kinder- und Jugendhilfe (externer Link) auf sozpaed.net. Prüfen Sie vorher im Landesgesetz, ob Ihr Abschluss dort als Fachkraft anerkannt ist.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Arbeit in einer Wohngemeinschaft ein Studium?
Nicht zwingend. In Wien etwa gelten für die Sozialpädagogik in Einrichtungen neben Studienabschlüssen auch Absolvent:innen einer österreichischen Ausbildung in Sozialpädagogik als Fachkräfte, also zum Beispiel ein Kolleg. Die genauen Vorgaben stehen im jeweiligen Landesgesetz.
Bis zu welchem Alter betreut die Kinder- und Jugendhilfe?
Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Das Wiener Gesetz erlaubt Hilfen für junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag, wenn sie für die Ziele des Hilfeplans dringend nötig sind und schon mit 18 Jahren eine Unterstützung bestand.
Sind Pflegeeltern auch angestellt?
Das ist möglich. Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft enthält eigene Sonderbestimmungen für Pflegeeltern, die bei einem Träger angestellt sind. Ob dieses Modell angeboten wird, hängt vom Bundesland und vom Träger ab.
Was ist der Unterschied zwischen Jugendamt und privatem Träger?
Das Jugendamt an der Bezirksverwaltung klärt Gefährdungen ab und entscheidet über Hilfen. Private, behördlich anerkannte Einrichtungen setzen viele dieser Hilfen um, etwa Wohngemeinschaften oder ambulante Betreuung.
Quellen
- bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/kinder-und-jugendhilfe/ziele-aufgaben.html (externer Link) – abgerufen am
- statistik.at/fileadmin/publications/Kinder-und-Jugendhilfestatistik-2024.pdf (externer Link) – abgerufen am
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
- wien.gv.at/zusammenleben/krisenzentrum-kinder-jugendliche (externer Link) – abgerufen am
- vida.at/content/dam/vida/downloads/kv-verträge/soziale-dienste/2026/KV-SWOE-sozialwirtschaft-oesterreich_2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
- berufslexikon.at/berufe/2273-SozialarbeiterIn (externer Link) – abgerufen am
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