Arbeitsfeld Suchthilfe – Beratung, Therapie und Schadensminderung
Die Suchthilfe berät und begleitet Menschen mit Abhängigkeiten und ihre Angehörigen. Rechtlicher Rahmen ist vor allem das Suchtmittelgesetz. Es nennt in § 11 gesundheitsbezogene Maßnahmen wie psychosoziale Beratung und Betreuung. Die Suchtpolitik ruht laut Sozialministerium auf Prävention, Therapie, gesellschaftlicher Inklusion und Schadensminderung.
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Was umfasst die Suchthilfe?
Die Suchthilfe unterstützt Menschen, die von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen oder Verhaltenssüchten abhängig sind, sowie deren Angehörige. Sie reicht von Prävention in Schulen über Beratung und Therapie bis zu Angeboten, die Schäden durch Konsum verringern sollen.
Das Sozialministerium beschreibt Sucht in der österreichischen Suchtpräventionsstrategie als Krankheit und nicht als moralische Verfehlung. Die Strategie umfasst legale und illegale Suchtmittel sowie Verhaltenssüchte (Sozialministerium: Prävention und Therapie (externer Link)). Neben Prävention, Therapie und gesellschaftlicher Inklusion nennt das Ministerium die Schadensminderung als eigene Säule der Suchtpolitik.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Suchthilfe?
Das zentrale Bundesgesetz ist das Suchtmittelgesetz (SMG) (externer Link). § 11 Abs. 2 zählt die gesundheitsbezogenen Maßnahmen auf. Dazu gehören ärztliche Überwachung und Behandlung einschließlich Entzugs- und Substitutionsbehandlung, klinisch-psychologische Beratung, Psychotherapie sowie psychosoziale Beratung und Betreuung. Hier setzt die Soziale Arbeit an: Laut AMS-Berufslexikon (externer Link) betreuen und beraten Sozialarbeiter:innen suchtkranke Menschen.
§ 15 SMG regelt Einrichtungen und Vereinigungen, die Menschen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch betreuen. Sie werden im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Voraussetzung ist unter anderem entsprechend qualifiziertes und mit Suchtfragen vertrautes Personal. Wer dort arbeitet, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 15 Abs. 5).
Für die Soziale Arbeit ist auch das Verhältnis von Behandlung und Strafe wichtig. Nach § 35 SMG tritt die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig von der Verfolgung zurück, mit einer Probezeit von einem bis zwei Jahren. Nach § 39 ist der Strafvollzug für höchstens zwei Jahre aufzuschieben, wenn die verurteilte Person an Suchtmittel gewöhnt ist und sich bereit erklärt, sich einer gesundheitsbezogenen Maßnahme zu unterziehen. Klient:innen kommen daher auch im Zusammenhang mit einem Strafverfahren in die Beratung. Hier gibt es Berührungspunkte mit der Bewährungshilfe.
Wer steuert die Suchthilfe?
Die Suchthilfe hat eine Bundes- und eine Landesebene. Auf Bundesebene gibt die Suchtpräventionsstrategie den gemeinsamen Orientierungsrahmen für Bund, Länder und Gemeinden vor. In den Bundesländern gibt es Fachstellen für Suchtprävention als spezialisierte Kompetenzzentren. Bei Fragen zur Substitutionsbehandlung verweist das Sozialministerium an die Sucht- und Drogenkoordination des jeweiligen Bundeslandes (Sozialministerium: Prävention und Therapie (externer Link)). Wie die Zuständigkeiten in Ihrem Land verteilt sind, zeigen die Seiten zu den Bundesländern, etwa Oberösterreich.
Einen Überblick über bestehende Einrichtungen bietet der Suchthilfekompass (externer Link) der Gesundheit Österreich GmbH. Die Suche ist nach Alkohol, illegalen Substanzen, Medikamenten, Nikotin, Essstörungen und verhaltensbezogenen Süchten gegliedert.
Welche Einrichtungen gibt es?
Das Suchtmittelgesetz, das Sozialministerium und das AMS nennen unterschiedliche Arten von Angeboten:
- Einrichtungen nach § 15 SMG: Beratung, Behandlung und Betreuung bei Suchtgiftmissbrauch; das Ministerium veröffentlicht eine Liste dieser Einrichtungen.
- Stationäre Behandlung: § 39 SMG sieht als Teil einer gesundheitsbezogenen Maßnahme eine stationäre Aufnahme von bis zu sechs Monaten vor.
- Rehabilitationseinrichtungen und Heime: Laut AMS Arbeitsorte für Suchtberater:innen.
- Substitutionsbehandlung: Ärztliche Behandlung opioidabhängiger Menschen durch dafür qualifizierte Ärzt:innen.
- Schadensminderung: Angebote, die gesundheitliche Folgen des Konsums verringern.
- Prävention: Fachstellen, die mit Kindergärten, Schulen, Betrieben und der außerschulischen Jugendarbeit arbeiten.
Wer arbeitet in der Suchthilfe?
In der Suchthilfe arbeiten Medizin, Psychologie, Psychotherapie und Soziale Arbeit zusammen, wie schon die Maßnahmen in § 11 SMG zeigen. Für die Suchtberatung nennt das AMS-Berufslexikon (externer Link) eine Ausbildung an Universität, Fachhochschule oder Pädagogischer Hochschule. Genannt werden Bachelor- und Masterprogramme in Sozialer Arbeit, Psychotherapie und Psychologie sowie kostenpflichtige Lehrgänge. Psycholog:innen brauchen laut AMS eine zusätzliche Spezialisierung durch Weiterbildung.
Für Sozialarbeiter:innen führt der Weg über das Studium Soziale Arbeit an der FH. Das Berufsbild selbst beschreibt die Seite Sozialarbeiter:in.
Wie sieht der Arbeitsalltag aus?
Der Alltag unterscheidet sich stark nach Einrichtung. Laut AMS gehört dazu, die Situation der Betroffenen zu erheben, Wege aus der Sucht aufzuzeigen und Kontakt zu Behörden und Rehabilitationskliniken herzustellen. Suchtberater:innen vermitteln Plätze für die Rehabilitation und helfen bei Rückschlägen und Krisen. Sie unterstützen auch Nachsorge und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. In der Prävention halten Sie Informationsveranstaltungen in Kindergärten, Schulen, Internaten und Jugendeinrichtungen (AMS-Berufslexikon: Suchtberater:in (externer Link)).
Ihre Arbeitszeiten hängen von der Einrichtung ab, etwa von den Öffnungszeiten einer Beratungsstelle oder dem Dienstplan einer stationären Einrichtung. Was Sie verdienen, hängt vom Kollektivvertrag des Dienstgebers ab; die Seite Gehalt nach Beruf gibt einen Überblick.
Welche Belastungen gibt es?
Rückschläge und Rückfälle gehören zur Suchtarbeit und belasten auch erfahrene Fachkräfte. Das AMS nennt deshalb psychische Stabilität und Empathie als Anforderungen. Supervision und Fallbesprechungen helfen, schwierige Verläufe zu verarbeiten. Bei Dienstgebern mit SWÖ-Kollektivvertrag besteht nach § 35 ein Anspruch auf Supervision (SWÖ-KV 2026 (externer Link)).
Wie gelingt der Einstieg?
Ein Praktikum in einer Beratungsstelle oder niederschwelligen Einrichtung zeigt schnell, ob das Feld zu Ihnen passt. Erfahrung aus der Wohnungslosenhilfe ist nützlich, weil Sozialarbeiter:innen laut AMS auch dort Drogen- und Alkoholabhängige beraten. Aktuelle Stellen in der Suchthilfe (externer Link) finden Sie auf sozpaed.net.
Häufige Fragen
Geht es in der Suchthilfe nur um illegale Drogen?
Nein. Laut AMS beraten Suchtberater:innen auch bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Spiel- oder Kaufsucht und Essstörungen. Die österreichische Suchtpräventionsstrategie umfasst legale und illegale Suchtmittel ebenso wie Verhaltenssüchte.
Wo finde ich Suchthilfe-Einrichtungen in meiner Region?
Der Suchthilfekompass der Gesundheit Österreich GmbH listet Einrichtungen zur Beratung, Behandlung und Betreuung. Er ist auch für die Stellensuche nützlich, weil er zeigt, welche Einrichtungen es gibt.
Kann ich als Psycholog:in in der Suchtberatung arbeiten?
Ja. Laut AMS-Berufslexikon ist neben Sozialer Arbeit auch ein Psychologiestudium ein Zugang. Nach dem Studium ist aber eine Spezialisierung durch Weiterbildung nötig, etwa in Suchtpsychologie.
Quellen
- ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe (externer Link) – abgerufen am
- sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Drogen-und-Sucht/Prävention-und-Therapie.html (externer Link) – abgerufen am
- suchthilfekompass.goeg.at/presentation/Einrichtungen/AmbulanteSuchen (externer Link) – abgerufen am
- berufslexikon.at/berufe/3184-SuchtberaterIn (externer Link) – abgerufen am
- vida.at/content/dam/vida/downloads/kv-verträge/soziale-dienste/2026/KV-SWOE-sozialwirtschaft-oesterreich_2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
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