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Teilzeit und Wochenstunden im Sozialbereich – Gehalt, Mehrstunden, Pension

Im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiteten 2025 laut Statistik Austria 51,9 % der unselbständig Beschäftigten in Teilzeit, bei Frauen 58,9 %. Vollzeit heißt im SWÖ-Kollektivvertrag 37 Wochenstunden. Teilzeit wird anteilig bezahlt, und auch die Gutschrift am Pensionskonto fällt entsprechend niedriger aus.

Stand Geprüft von sozpaed.net 6 Themen · 4 Min.

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Wie verbreitet ist Teilzeit im Sozialbereich?Im Gesundheits- und Sozialwesen arbeitet mehr als die Hälfte der unselbständig …

Im Gesundheits- und Sozialwesen arbeitet mehr als die Hälfte der unselbständig Beschäftigten in Teilzeit. Laut Mikrozensus 2025 waren es 51,9 %, über alle Wirtschaftszweige hinweg 31,8 % (Statistik Austria, Teilzeit-Detailtabellen 2025, Tabelle T5 (externer Link)). Die Zahlen umfassen den gesamten Wirtschaftsabschnitt, also auch Spitäler und Pflege, nicht nur die Soziale Arbeit.

Unselbständig Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen 2025 (Statistik Austria, Jahresdurchschnitt)
GruppeBeschäftigtedavon TeilzeitTeilzeitquote
Insgesamt460.300239.10051,9 %
Frauen354.700208.90058,9 %
Männer105.60030.20028,6 %

Auffällig ist der hohe Frauenanteil: 354.700 der 460.300 Beschäftigten in diesem Abschnitt sind Frauen (Statistik Austria, Tabelle T5 (externer Link)). Frauen arbeiten branchenübergreifend deutlich häufiger in Teilzeit, 2025 zu 49,8 %, Männer zu 14,0 % (Statistik Austria, Teilzeitarbeit (externer Link)).

Nach den Gründen fragt der Mikrozensus ebenfalls, allerdings nur über alle Branchen. Von 1.396.600 Teilzeiterwerbstätigen nannten 2025 453.000 die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen, 291.500 wollten keine Vollzeit, 94.900 fanden keine Vollzeitstelle (Statistik Austria, Tabelle T7 (externer Link)). Eine Aufschlüsselung dieser Gründe nur für den Sozialbereich enthalten diese Tabellen nicht.

Was bedeutet Vollzeit laut Kollektivvertrag?Vollzeit bedeutet im SWÖ-, im Caritas- und im Diakonie-Kollektivvertrag 37 …

Vollzeit bedeutet im SWÖ-, im Caritas- und im Diakonie-Kollektivvertrag 37 Wochenstunden, nicht 40. So steht es im SWÖ-Kollektivvertrag in § 4 (SWÖ-KV 2026, Fassung GPA (externer Link)), im Caritas-KV in Abschnitt C.1.1 (Caritas-KV 2026 (externer Link)) und im Diakonie-KV in § 6 (Diakonie-KV 2026 (externer Link)). Die gesetzliche Normalarbeitszeit liegt dagegen bei 40 Wochenstunden (Arbeiterkammer, Teilzeitarbeit (externer Link)).

Teilzeit liegt nach § 5 SWÖ-KV vor, sobald Sie im Durchschnitt weniger als diese kollektivvertragliche Normalarbeitszeit vereinbaren (SWÖ-KV 2026 (externer Link)). Welcher Kollektivvertrag bei welchem Träger gilt, erklärt der Ratgeber Arbeitgeber im Sozialbereich.

Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?Das Teilzeitgehalt ist der Anteil des Vollzeitgehalts, der Ihren vereinbarten …

Das Teilzeitgehalt ist der Anteil des Vollzeitgehalts, der Ihren vereinbarten Wochenstunden entspricht. Der SWÖ-Kollektivvertrag rechnet dafür mit einem Grundstundenteiler von 160,21, also 37 Stunden mal 4,33 (§ 3 Abs 2, SWÖ-KV 2026 (externer Link)).

Ein Beispiel: In Verwendungsgruppe 8, Stufe 1 beträgt das Vollzeit-Bruttogehalt ab 1. April 2026 3.348,90 € im Monat (SWÖ-KV-Tabelle 2026 (externer Link)). Bei 30 Wochenstunden ergibt das rechnerisch 3.348,90 € × 30 ÷ 37 = 2.715,32 € brutto im Monat.

Die Sonderzahlungen werden laut § 26 SWÖ-KV spätestens mit der Juni- und der Novemberauszahlung fällig (SWÖ-KV 2026 (externer Link)). Sie berechnen sich aus dem Monatsgehalt samt Zulagen im Auszahlungsmonat, bei Teilzeit also aus dem Teilzeitgehalt. Mehr zur Gehaltslogik bietet die Seite Gehalt im Sozialbereich.

Was gilt bei Mehrstunden in Teilzeit?Mehrstunden sind Stunden, die Teilzeitbeschäftigte über das vereinbarte Ausmaß hinaus …

Mehrstunden sind Stunden, die Teilzeitbeschäftigte über das vereinbarte Ausmaß hinaus arbeiten, ohne die Vollzeit zu überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz sieht dafür einen Zuschlag von 25 % vor (§ 19d Abs 3a AZG, RIS (externer Link)). Zuschlagsfrei bleiben sie laut § 19d Abs 3b, wenn sie im selben Kalendervierteljahr 1:1 durch Zeitausgleich abgebaut werden (RIS, § 19d AZG (externer Link)). Nach Abs 3f darf ein Kollektivvertrag davon abweichen.

Der SWÖ-KV regelt das selbst in § 5 (SWÖ-KV 2026 (externer Link)). Ohne Durchrechnung gebührt der Zuschlag von 25 % für jede Stunde, die über zwei Stunden hinaus zur vereinbarten Wochenarbeitszeit dazukommt. Mit Durchrechnungszeitraum gelten eigene Schwellen. Bleibt am Ende von zwei aufeinanderfolgenden Durchrechnungszeiträumen jeweils ein Zeitguthaben aus Mehrarbeit, können Sie nach § 5 Abs 5 eine Erhöhung Ihres Stundenausmaßes geltend machen. Die Erhöhung beträgt die Hälfte der durchschnittlichen wöchentlichen Mehrarbeit. Sie müssen sie binnen zwei Wochen schriftlich mitteilen. Ist die Erhöhung aus betrieblichen Gründen nicht möglich, führen Arbeitgeber und Beschäftigte Gespräche, bei Bedarf mit dem Betriebsrat (SWÖ-KV 2026 (externer Link)).

Drei weitere Punkte sind für Teilzeitkräfte wichtig:

Was ist Elternteilzeit?Elternteilzeit ist eine gesetzlich geschützte Reduktion der Arbeitszeit für Eltern, …

Elternteilzeit ist eine gesetzlich geschützte Reduktion der Arbeitszeit für Eltern, geregelt im Mutterschutzgesetz (§§ 15h–15p) und im Väter-Karenzgesetz (§§ 8–9) (oesterreich.gv.at, Elternteilzeit (externer Link)). Einen Rechtsanspruch haben Sie in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat (oesterreich.gv.at, Elternteilzeit (externer Link)).

Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 % sinken und darf zwölf Wochenstunden nicht unterschreiten (oesterreich.gv.at, Elternteilzeit (externer Link)). Elternteilzeit ist höchstens sieben Jahre lang möglich, längstens bis zum Ablauf des achten Lebensjahres des Kindes. Wer sie nicht direkt nach der Schutzfrist antritt, meldet sie spätestens drei Monate vor dem Beginn schriftlich an. In Betrieben mit höchstens 20 Beschäftigten lässt sich Elternteilzeit nur vereinbaren, ein Rechtsanspruch besteht dort nicht (oesterreich.gv.at, Elternteilzeit (externer Link)).

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Pension aus?Teilzeit senkt die spätere Pension, weil die Gutschrift am Pensionskonto direkt vom …

Teilzeit senkt die spätere Pension, weil die Gutschrift am Pensionskonto direkt vom Einkommen abhängt. Für alle ab 1. Jänner 1955 Geborenen gilt: Die Beitragsgrundlagen eines Jahres werden mit dem Kontoprozentsatz von derzeit 1,78 % multipliziert und dem Konto gutgeschrieben (oesterreich.gv.at, Pensionskonto (externer Link)). Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension (oesterreich.gv.at, Pensionskonto (externer Link)).

Rechnerisch verringert jeder Euro weniger Beitragsgrundlage die Jahresgutschrift um 1,78 Cent. Wer lange Teilzeit arbeitet, sollte das früh durchrechnen. Die Arbeiterkammer bietet dafür einen Pensionsrechner (externer Link) als Orientierungshilfe an.

Häufige Fragen 4 kurze Antworten
Muss eine Änderung meiner Wochenstunden schriftlich vereinbart werden?

Ja. Laut § 19d Abs 2 Arbeitszeitgesetz bedarf die Änderung des Ausmaßes der regelmäßigen Arbeitszeit der Schriftform.

Muss ich als Teilzeitkraft Mehrstunden leisten?

Nur unter Voraussetzungen. Unter anderem dürfen berücksichtigungswürdige Interessen der Mehrarbeit nicht entgegenstehen (§ 19d Abs 3 AZG). Als Beispiel nennt die Arbeiterkammer Betreuungspflichten für Kinder.

Bekommen Teilzeitkräfte Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Ja. Die Sonderzahlungen berechnen sich im SWÖ-Kollektivvertrag aus dem Monatsgehalt im Auszahlungsmonat und damit aus dem Teilzeitgehalt.

Erfahre ich, wenn im Betrieb Stellen mit mehr Stunden frei werden?

Laut Arbeiterkammer muss der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte über frei werdende Arbeitsplätze mit höherem Stundenausmaß informieren, etwa per Aushang oder E-Mail.

Quellen 11 Belege, abgerufen bis 30. September 2026
  1. statistik.at/fileadmin/pages/263/11_Teilzeitarbeit_Teilzeitquote_2025.ods (externer Link) – abgerufen am
  2. statistik.at/statistiken/arbeitsmarkt/arbeitszeit/teilzeitarbeit-teilzeitquote (externer Link) – abgerufen am
  3. gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/swö/2026/swoe 2026__GPA_netz_04Maer2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
  4. swoe.at/folder/380/SWÖ-KV-Tabelle_2026_Web.pdf (externer Link) – abgerufen am
  5. gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/caritas/2026/Caritas 2026_GPA_netz_26Maer2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
  6. gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/diakonie/2026/diakonie 2026_netz_02Apr2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
  7. ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe (externer Link) – abgerufen am
  8. arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitszeit/SonderformenderArbeitszeit/Teilzeitarbeit.html (externer Link) – abgerufen am
  9. oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/Karenz-und-Mutterschutz/elternkarenz_und_elternteilzeit/Seite.3590004 (externer Link) – abgerufen am
  10. oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/pension/1/1/Seite.270108 (externer Link) – abgerufen am
  11. pensionsrechner.arbeiterkammer.at/pkr-on2 (externer Link) – abgerufen am

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