Hortpädagog:in in Österreich – Aufgaben, Ausbildung und Gehalt
Hortpädagog:innen betreuen und fördern Schulkinder nach dem Unterricht und in den Ferien, von der Lernzeit bis zur Freizeit. Zugang bieten vor allem BAfEP, Kolleg für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik-Ausbildungen. Horte sind landesrechtlich geregelt; nach SWÖ-KV gilt ab April 2026 mindestens 3.074,80 € brutto (VG 7).
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Was macht eine Hortpädagogin?
Hortpädagog:innen begleiten Schulkinder in der Zeit nach dem Unterricht. Das AMS beschreibt ihre Aufgabe so: Sie betreuen, unterstützen, erziehen und fördern Kinder und Jugendliche nach dem regulären Schulunterricht (AMS Berufslexikon: Hortpädagoge/-pädagogin (externer Link)). Der Hort ist damit Lernort und Freizeitort zugleich.
Im Alltag wechseln sich Lernzeit und Freizeit ab. In den Ferien betreuen Horte laut AMS (externer Link) ganztägig.
Zu den Kernaufgaben gehören laut AMS Berufslexikon (externer Link):
- Hausaufgaben betreuen
- Kinder pädagogisch fördern
- Freizeit gestalten, etwa mit Malen, Basteln, Spielen oder Turnen
- Ausflüge und Ferienlager organisieren
- Kinder bei sozialen Problemen unterstützen
Wo arbeiten Hortpädagog:innen?
Hortpädagog:innen arbeiten laut AMS Berufslexikon (externer Link) in öffentlichen und privaten Horteinrichtungen, Ganztagsschulen, Schülerheimen, Internaten, Jugendzentren und Freizeitzentren. Es gibt also öffentliche wie private Dienstgeber.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Zeit nach dem Unterricht. Was eine geringere Stundenzahl für Gehalt und Pension bedeutet, erklärt der Ratgeber Teilzeit und Wochenstunden.
Wer regelt den Hort?
Horte sind in Österreich Landessache. Das AMS Berufslexikon (externer Link) hält fest, dass Errichtung und Betrieb eines Horts landesrechtlich geregelt sind und sich einzelne Vorschriften in den Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzen der Bundesländer finden. Welche Vorschriften und Voraussetzungen gelten, steht daher im Gesetz des jeweiligen Bundeslands.
Der Hort ist nicht dasselbe wie die schulische Tagesbetreuung; auch der SWÖ-KV (externer Link) nennt beide in § 22 getrennt. An ganztägigen Schulformen und in der schulischen Tagesbetreuung arbeiten auch Freizeitpädagog:innen, die dafür einen eigenen Hochschullehrgang absolvieren (PH Wien (externer Link)).
Welche Ausbildung braucht man für den Hort?
Als Basis für den Beruf nennt das AMS Berufslexikon (externer Link) Ausbildungen an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik oder für Sozialpädagogik. Diese Wege stehen offen:
- Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP): 5 Jahre, Reife- und Diplomprüfung. Laut AMS-Ausbildungskompass berechtigt der Abschluss auch zur Arbeit in Horten (AMS-Ausbildungskompass: BAfEP (externer Link)).
- Kolleg für Elementarpädagogik: für Personen mit Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung (AMS-Ausbildungskompass: Kolleg für Berufstätige (externer Link)).
- Zusatzausbildung in Horterziehung: laut AMS an vielen BAfEP-Standorten möglich (AMS-Ausbildungskompass: BAfEP (externer Link)).
Die dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe bereitet dagegen auf die Assistenz in elementarpädagogischen Einrichtungen vor (ABC der berufsbildenden Schulen (externer Link)).
Auch die fünfjährige Bildungsanstalt für Sozialpädagogik berechtigt laut AMS-Ausbildungskompass zur Arbeit in Horten (AMS-Ausbildungskompass: BASOP (externer Link)). Der Übergang zur Sozialpädagogik ist daher fließend.
Vor der Aufnahme steht an BAfEP und Kolleg eine Eignungsprüfung (ABC der berufsbildenden Schulen (externer Link)). Für die fünfjährigen Schulformen nennt das AMS (externer Link) den positiven Abschluss der 8. Schulstufe sowie eine Prüfung in Musik, Kommunikation und bildnerischer Erziehung. Auch körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit werden verlangt. Mehr zu Aufnahme und Eignungsprüfung steht auf der Seite BAfEP Elementarpädagogik.
Was verdienen Hortpädagog:innen?
Das Gehalt von Hortpädagog:innen hängt vom Dienstgeber und dem dort geltenden Gehaltsschema ab. Eine für alle Horte in Österreich gültige Tabelle gibt es nicht.
Bei Dienstgebern mit SWÖ-Kollektivvertrag sind Hortpädagog:innen in Verwendungsgruppe 7 eingereiht (SWÖ-KV 2026, § 28 (externer Link)). Ab 1. April 2026 beträgt das Mindestgehalt dort in Stufe 1 3.074,80 € brutto im Monat bei 37 Wochenstunden, in Stufe 3 (Jahr 5–6) 3.231,10 € (SWÖ-Gehaltstabelle 2026 (externer Link)).
Der SWÖ-KV (externer Link) enthält für den Hort weitere Regeln:
- Vorbereitungszeit ohne Kinder: 4 Wochenstunden bei mehr als 35 Wochenstunden (§ 22)
- Zulage für Sonderhortpädagog:innen bei entsprechender Verwendung: 277,05 € im Monat ab 1. April 2026 (§ 31)
- Betreuer:innen mit Gruppenverantwortung im Hort (VG 6) sind eine Auslaufgruppe: Die Einstufung gilt nur für bestehende Arbeitnehmer:innen, nicht für Neueintritte (§ 28)
Wie Vordienstzeiten die Einstufung beeinflussen, erklärt Einstufung und Vordienstzeiten.
Abgrenzung zu verwandten Berufen
Hortpädagog:innen arbeiten mit Schulkindern, Elementarpädagog:innen mit Kindern vor dem Schuleintritt. Die BAfEP berechtigt laut AMS-Ausbildungskompass (externer Link) für beide Felder. Die Seite Elementarpädagog:in beschreibt die Arbeit im Kindergarten.
Hinweis für Fachkräfte aus Deutschland
Horte sind in Österreich landesrechtlich geregelt (AMS Berufslexikon (externer Link)). Wer in Deutschland im Hort oder in der Ganztagsbetreuung gearbeitet hat, sollte vorab im Zielbundesland klären, ob der eigene Abschluss dort anerkannt wird. Wie das abläuft, erklärt Anerkennung von Abschlüssen. Freie Stellen stehen unter Stellen im Hort (externer Link).
Häufige Fragen
Arbeiten Hortpädagog:innen auch in den Schulferien?
Ja, laut AMS erfolgt in den Ferien eine ganztägige Betreuung. Wie Ferienzeiten mit der Arbeitszeit verrechnet werden, regeln Dienstgeber und Kollektivvertrag.
Brauche ich für den Hort eine eigene Hort-Ausbildung?
Das hängt vom Landesrecht ab. Laut AMS-Ausbildungskompass berechtigt bereits der BAfEP-Abschluss zur Arbeit in Horten; an manchen Standorten gibt es zusätzlich eine Zusatzausbildung in Horterziehung.
Was verdienen Sonderhortpädagog:innen?
Nach § 31 SWÖ-KV erhalten Sonderhortpädagog:innen bei entsprechender Verwendung ab 1. April 2026 eine monatliche Zulage von 277,05 € zusätzlich zum Gehalt der Verwendungsgruppe 7.
Quellen
- berufslexikon.at/berufe/3615-Hortpaedagoge~Hortpaedagogin (externer Link) – abgerufen am
- ausbildungskompass.at/ausbildungen/4189-bildungsanstalt-elementarpaedagogik-ohne-ausbildungsschwerpunkt (externer Link) – abgerufen am
- ausbildungskompass.at/info/77-bildungsanstalt-sozialpaedagogik (externer Link) – abgerufen am
- gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/gesundheit,-soziales,-kirchen/swö/2026/swoe 2026__GPA_netz_04Maer2026.pdf (externer Link) – abgerufen am
- abc.berufsbildendeschulen.at/bildungsanstalten-fuer-elementarpaedagogik (externer Link) – abgerufen am
- swoe.at/folder/380/SWÖ-KV-Tabelle_2026_Web.pdf (externer Link) – abgerufen am
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