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Ankommen in Österreich – Meldezettel, Anmeldebescheinigung, Versicherung und Konto

Nach dem Umzug melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde an. Bleiben Sie als EU-Bürger:in länger als drei Monate, zeigen Sie das binnen vier Monaten an und erhalten eine Anmeldebescheinigung (44 €, Stand 2026). Zur Sozialversicherung meldet Sie der Arbeitgeber an.

Stand Geprüft von sozpaed.net 7 Themen · 3 Min.

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Wann und wo melden Sie Ihren Wohnsitz an?Jede Person muss in Österreich ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach dem …

Jede Person muss in Österreich ihren neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (oesterreich.gv.at, Anmeldung des Wohnsitzes (externer Link)). Meldebehörde ist das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien das Magistratische Bezirksamt (oesterreich.gv.at (externer Link)).

Dafür brauchen Sie laut derselben Quelle:

  • den ausgefüllten Meldezettel, unterschrieben von der Person, die Ihnen die Unterkunft gibt,
  • ein Reisedokument, etwa Ihren Reisepass.

Die Anmeldung kostet nichts und geht auch elektronisch mit ID Austria oder mit EU Login (oesterreich.gv.at, Anmeldung des Wohnsitzes (externer Link)).

Brauchen EU-Bürger:innen eine Anmeldebescheinigung?Wer als EU-Bürger:in länger als drei Monate in Österreich bleibt, muss den Aufenthalt …

Wer als EU-Bürger:in länger als drei Monate in Österreich bleibt, muss den Aufenthalt innerhalb von vier Monaten ab der Einreise anzeigen (oesterreich.gv.at, EU-Bürger:innen (externer Link)). Ein Visum oder einen Aufenthaltstitel brauchen Sie nicht (oesterreich.gv.at (externer Link)). Als Nachweis erhalten Sie die Anmeldebescheinigung (oesterreich.gv.at, Anmeldebescheinigung (externer Link)).

Zuständig ist die Niederlassungsbehörde am Hauptwohnsitz, also die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat, in Wien die MA 35 (oesterreich.gv.at, Anmeldebescheinigung (externer Link)). Als Arbeitnehmer:in legen Sie Personalausweis oder Reisepass und eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor. Die Gebühr beträgt 44 € (oesterreich.gv.at (externer Link)). Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erwerben Sie das Recht auf Daueraufenthalt (oesterreich.gv.at (externer Link)).

Wie kommen Sie zur Sozialversicherung und zur e-card?Die Anmeldung zur Sozialversicherung übernimmt Ihr Arbeitgeber, und zwar vor dem ersten …

Die Anmeldung zur Sozialversicherung übernimmt Ihr Arbeitgeber, und zwar vor dem ersten Arbeitstag (ÖGK, Anmeldung (externer Link)). Die Meldung geht elektronisch über ELDA an die Krankenversicherung, und eine Abschrift muss Ihnen der Arbeitgeber unverzüglich aushändigen (ÖGK (externer Link)).

Als Nachweis der Krankenversicherung erhalten alle Versicherten die e-card (oesterreich.gv.at, e-card (externer Link)). Auf ihrer Rückseite steht die Europäische Krankenversicherungskarte. Für die e-card fällt eine Servicegebühr von 25 € für 2026 an, die über den Arbeitgeber eingehoben wird (oesterreich.gv.at, e-card (externer Link)). Versicherte ab 14 Jahren bekommen eine Karte mit Foto. Liegt bei keiner Behörde ein Lichtbild vor, reichen Sie selbst eines ein (oesterreich.gv.at (externer Link)).

Haben Sie Anspruch auf ein Bankkonto?Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben in Österreich einen Rechtsanspruch …

Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben in Österreich einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, also ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen (Arbeiterkammer, Recht auf ein Girokonto (externer Link)). Geregelt ist das in den §§ 22 bis 28 Verbraucherzahlungskontogesetz. Die Bank muss das Konto spätestens binnen zehn Geschäftstagen eröffnen. Es darf laut Arbeiterkammer höchstens 83,45 € im Jahr kosten, für besonders schutzbedürftige Personen 41,73 € (Arbeiterkammer (externer Link)).

Was müssen Sie bei der Steuer beachten?Die Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber vom Gehalt ab und zahlt sie direkt an das Finanzamt.

Die Lohnsteuer zieht der Arbeitgeber vom Gehalt ab und zahlt sie direkt an das Finanzamt (oesterreich.gv.at, Lohnsteuer (externer Link)). In der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das Einkommen eines Kalenderjahres neu berechnet, seit Juli 2017 in vielen Fällen ohne Antrag (oesterreich.gv.at, Arbeitnehmerveranlagung (externer Link)).

Wie Gehalt und Sonderzahlungen im Kollektivvertrag aufgebaut sind, erklärt die Seite Kollektivvertrag statt TVöD. Die Beträge nach Beruf stehen unter Gehalt nach Beruf.

Welche Unterlagen sollten Sie zum Arbeitsbeginn bereithalten?Für den Arbeitsbeginn lohnen sich vor allem Nachweise über frühere Berufsjahre, weil …

Für den Arbeitsbeginn lohnen sich vor allem Nachweise über frühere Berufsjahre, weil sie direkt die Gehaltsstufe beeinflussen. Im SWÖ-Kollektivvertrag werden Vordienstzeiten erst ab dem Monatsersten angerechnet, der auf ihre Vorlage folgt (§ 32 Abs 4 SWÖ-KV (externer Link)). Honorar- oder andere Tätigkeiten außerhalb eines Dienstverhältnisses zählen dort nur mit einer Bestätigung über Inhalt, Ausmaß und Dauer (§ 32 Abs 1 SWÖ-KV (externer Link)).

In reglementierten Berufen gehört auch der Anerkennungsbescheid dazu. Für Sozialbetreuungsberufe in Wien stellt ihn etwa die MA 40 aus (Stadt Wien, Sozialbetreuungsberuf (externer Link)). Welche Regeln für Ihren Beruf gelten, klärt die Seite Anerkennung des Abschlusses.

In welcher Reihenfolge erledigen Sie die Schritte?Eine sinnvolle Reihenfolge ergibt sich aus den Fristen der Behörden, und die kürzeste …

Eine sinnvolle Reihenfolge ergibt sich aus den Fristen der Behörden, und die kürzeste Frist hat der Meldezettel (oesterreich.gv.at (externer Link)).

  1. Vor dem Umzug: klären, ob Ihr Beruf eine Anerkennung braucht.
  2. Binnen drei Tagen nach dem Einzug: Wohnsitz mit dem Meldezettel anmelden.
  3. Vor dem ersten Arbeitstag: Der Arbeitgeber meldet Sie zur Sozialversicherung an (ÖGK (externer Link)).
  4. Binnen vier Monaten nach der Einreise: Anmeldebescheinigung beantragen (oesterreich.gv.at (externer Link)).

Landesspezifische Stellen, etwa in Wien, nennen die Seiten der Bundesländer. Offene Stellen finden Sie unter den Stellen im Sozialbereich (externer Link).

Häufige Fragen 4 kurze Antworten
Kostet die Anmeldung des Wohnsitzes etwas?

Nein. Für die Anmeldung mit dem Meldezettel fallen laut oesterreich.gv.at keine Gebühren oder Kosten an.

Kann ich den Wohnsitz auch online anmelden?

Ja. Die Anmeldung ist elektronisch mit ID Austria oder mit EU Login möglich. Sonst gehen Sie mit Meldezettel und Reisedokument zur Meldebehörde.

Brauche ich für die e-card ein Foto?

Versicherte ab 14 Jahren erhalten eine e-card mit Foto. Wenn keine Behörde ein Lichtbild gespeichert hat, müssen Sie selbst eines einreichen.

Was passiert nach fünf Jahren in Österreich?

Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt erwerben EU-Bürger:innen das Recht auf Daueraufenthalt. Darüber gibt es eine eigene Bescheinigung.

Quellen 10 Belege, abgerufen bis 30. September 2026

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