Berufsbild Persönliche Assistent:in
Unterstützt Menschen mit Behinderung selbstbestimmt im Alltag — zu Hause, am Arbeitsplatz und in der Freizeit. Auch für Quereinsteiger:innen offen.
Was macht ein:e Persönliche Assistent:in?
Persönliche Assistent:innen unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu führen — nach dem Grundsatz: Die assistenznehmende Person entscheidet, was wann wie gemacht wird. Assistenz ist damit bewusst keine "Betreuung", sondern Unterstützung auf Augenhöhe.
Der Einstieg ist auch ohne einschlägiges Diplom möglich — viele Träger und Assistenzgenossenschaften schulen neue Assistent:innen intern ein. Damit ist die Persönliche Assistenz einer der häufigsten Quereinstiegswege in den Sozialbereich.
Typische Aufgaben
- Unterstützung bei Alltagsaktivitäten (Haushalt, Mobilität, Körperpflege)
- Assistenz am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung
- Begleitung bei Freizeit, Reisen und sozialen Kontakten
- Kommunikationsassistenz
Arbeitsfelder
- Persönliche Assistenz im Privathaushalt (über Assistenzvereine und -genossenschaften)
- Arbeitsassistenz und Assistenz in Ausbildung/Studium
- Freizeitassistenz bei Trägern der Behindertenhilfe
- Mobile Begleitdienste
Ausbildung
Kein einheitliches Diplom erforderlich: Träger schulen intern ein (Grundkurse, UBV-Module). Wer sich weiterqualifizieren will, macht die SOB-Ausbildung zum Fach- oder Diplom-Niveau — oft berufsbegleitend und vom Träger mitfinanziert. Die Einstufung im SWÖ-KV hängt von Qualifikation und Tätigkeit ab (meist VG 4–6).
Gehalt nach SWÖ-KV
Verwendungsgruppen 4–6 · Monatsbrutto (Vollzeit 37 h, 14× jährlich)
2 494,30 € (Einstieg) bis 4 040,50 € (Endstufe)
Quelle: SWÖ-KV-Gehaltstabelle 2026 (Sozialwirtschaft Österreich, swoe.at), gültig ab 1. April 2026. Ohne Zulagen, alle Angaben ohne Gewähr.
Die Spanne ist groß, weil die Einstufung von Qualifikation und Aufgaben abhängt (VG 4 bis VG 6). Mit SOB-Abschluss steigt die Einstufung — und mit ihr das Gehalt.
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