wie der Gestezgeber seit 2018 vorschreibt, erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarungeinen Ersttermin in der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Hier wird die vorliegende Problematik eingeschätzt sowie eine weitere Behandlungsnotwendigkeit mit Ihnen oder den Eltern des Patienten besprochen.
Dabei wird auf den Patieneten individuell eingegangen.
Neben der Einzeltherapie wird auch Gruppentherapie angeboten.
Gespäche während der Therapie mit Eltern ( oder anderen wichtigen Bezugspersonen oder Einrichtungen wie Schulen etc.) werden auf Wunsch des Patienten durchgeführt.
Hierbei wird jedoch auch die ärztliche Schweigepflicht berücksichtigt!